Frage:
Was muss man machen um in Saudi Arabien zu leben und zu arbeiten,sprich Papiere u.s.w.?
2007-06-23 06:48:39 UTC
Mein Mann ist im Bereich Verfahrenstechnick tätig,Marokkaner,ich Hausfrau und Mutter.Was muss man machen um dort zu leben und mein mein auch dort arbeiten kann.
Fünf antworten:
2007-06-24 10:12:11 UTC
Hallo,



hoert sich alles schlimmer an als es ist. Da Du/Ihr ausreisewillig seid, nehme ich an, Ihr seid der englischen Sprache maechtig.



Geh bitte durch folgende links fuer weitere Infos:



http://www.justlanded.com/english/saudi_arabia/tools/just_landed_guide/visas_permits/introduction

http://www.justlanded.com/english/saudi_arabia/tools/just_landed_guide/visas_permits/visas

http://www.justlanded.com/english/saudi_arabia/tools/just_landed_guide/jobs/employment_contracts

http://216.109.125.130/search/cache?ei=UTF-8&p=wives+of+foreigners+working+in+saudi+arabia&u=www.arabicnews.com/travel/saudi.html&w=wives+wife+foreigners+foreigner+working+saudi+arabia&d=HUrFGPmdOfk3&icp=1&.intl=us

http://www.the.saudi-net.com



Was Ihr im Vorfeld machen muesst:

Heiratsurkunde und Geburtsurkunde vom Kind uebersetzten und attestieren lassen. Dasselbe mit erforderlichen Zeugnissen etc.

Was Visum, Arbeitserlaubnis etc angeht wird vom Arbeitgeber erledigt. Dazu haben diese Ihre PROs.

Ihr werdet nie mich einheimischen Saudis zusammen wohnen. Alles expats wohnen in sehr schoen moebelierten Compounds, in denen sich auch Frauen relativ frei bewegen koenen. Eine Abaya muesstest Du Dir aber schon in Deutschland kaufen, da Du ansonsten nicht auf die Strasse kannst. Frauen duerfen zwar kein Auto fahren, aber was solls, die meisten haben einen Fahrer.

Eine Alternative zu Saudi waeren die UAE. Da kannst Du Dich als Frau total frei bewegen, haettest wahrscheinlich ein Hausmaedchen und koenntest gegebenenfalls selbst arbeiten.

Nachstehend ein paar recruitment agencies, die jobs in Saudi und Mid East anbieten. Online bewerben, Unterlagen mailen und abwarten. Bei einigen kann man seine Bewerbungsunterlagen gleich einschicken und wird informiert, wenn eine passende Stelle offen ist.

Btw: Das Gehalt ist steuerfrei und medizinische Versorgung ebenso!



Viel Glueck zum Start zu neuen Ufern!





http://www.nadia-me.com

http://www.sos.ae

http://www.bayt.com

http://www.gulftalent.com

http://www.carefor.com

http://www.emasco.com

http://www.gulfbankers.com/

http://www.recruitmentdot.com/

http://www.jobtrackme.com/

http://www.it-people.com/

http://www.experts.ae/

http://www.clarendonparker.com/...

http://www.bacme.com/

http://www.jobsindubai.com

http://www.mybetterfuture.com

http://uaestaffing.com

http://uaedubaijobs.net

http://theemiratesnetwork.com

http://monster.com

http://jobs-me.com

http://kershawleonard.com

http://charterhouseme.ae

http://jobscan.ae

http://jobtrackme.com

http://hruae.com

http://synergy.ae

http://naukrigulf.com
2007-06-23 14:06:37 UTC
Schreibe doch mal eine E-Mail an die saudische Botschaft in Berlin - bei der Botschaft kann man dir das am Besten sagen!!
2007-06-23 13:59:43 UTC
Das ist leider nicht so einfach. Erst braucht Dein Gatte einen Arbeitsplatz dort, dann kuemmert sich sein zukuenftiger Arbeitgeber um Visa und Arbeitsgenehmigung. Wenn er das alles hat und dort lebt und arbeitet, dann erst kannst Du ein Visa + Aufenthaltsgenehmigung fuer Dich und die Kinder beantragen. Macht dann auch der Arbeitgeber. Manche Arbeitgeber dort sagen aber ausdruecklich , sie moechten nur Bewerbungen von "Single-Expats" oder wuenschen nicht dass die Familie nachkommt. Wichtig ist auch, dass Du legal verheiratet bist und das mit den notwendigen Papieren nachweisen kannst, sonst kannst Du ueberhaupt nicht nachkommen.
2007-06-23 13:53:28 UTC
Einfach eine Anfrage an das Konsulat von Saudi Arabien schicken, die antworten dir bestimmt. Lege einen Umschlag mit Rückantwort bei. Hier ist die Auskunft wohl eher dürftig.



Gruß

Franky
2007-06-23 14:06:23 UTC
Als Frau haste schlechte Karten.

6.1.1. Geschlecht

Es wird grundsätzlich nur für männliche Reisende ein Geschäftsvisum ausgestellt.



Weibliche Reisende erhalten nur in Ausnahmefällen ein Visum, wenn eine Bestätigung bzw. eine Genehmigungsnummer vom Aussenministerium vorliegt.



6.1.2. Von der IHK beglaubigtes Schreiben des deutschen Unternehmens

6.1.2.1. Das Schreiben des antragstellenden Unternehmens

des Reisenden muss folgende Angaben enthalten:

Name mit Berufsangabe des Reisenden, Grund und Dauer der

geplanten Reise, Anschrift des zu besuchenden Unternehmens

in Saudi Arabien.



6.1.2.2. Das Schreiben muss im Original und mit neuestem Datum von der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) beglaubigt sein.



6.1.3. Beglaubigte Einladung bzw. Genehmigung aus

Saudi Arabien

6.1.3.1 Es muss entweder ein von der IHK in Saudi Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Geschäftspartners vorgelegt werden, oder



6.1.3.2 ein Genehmigungsschreiben des Saudi Arabischen Außenministeriums.



6.2. für Besuchervisum (Ehemann, Verwandte, Bekannte)



6.2.1. Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums

Es muß ein Genehmigungsschreiben des Saudi Arabischen Außenministeriums vorgelegt werden.



6.2.2. Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde des Kindes

Beim Besuch des Ehemannes / Vaters wird eine Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. der Geburtsurkunde verlangt.



6.3. für Wohnsitznahme (Aufenthaltserlaubnis)



6.3.1. Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums

Es muß ein Genehmigungsschreiben des Saudi Arabischen Außenministeriums vorgelegt werden.



6.3.2. Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde des Kindes



6.4. für Arbeitsvisum



6.4.1. Schreiben des Saudi Arabischen Arbeitgebers mit der Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums



6.4.2. Gesundheitszeugnis incl. HIV-Test

Das Gesundheitszeugnis incl. HIV-Test muß vom Gesundheitsamt abgestempelt sein.



6.4.3. Qualifikationszeugnis

Es muss eine Fotokopie des Qualifikationszeugnisses eingereicht werden.



6.4.4. Beglaubigte Studienabschlüsse

Studienabschlüsse (z. B. Ingenieur) müssen vom Bundesverwaltungsamt in Köln beglaubigt sein.



6.4.5. Berufsabschlüsse

Die Berufsabschlüsse müssen von der jeweils zuständigen IHK beglaubigt sein.



6.4.6. Original-Arbeitsverträge

Die Arbeitsverträge müssen im Original vorgelegt werden.



6.5. Transitvisum (Durchreise nur mit dem Flugzeug)



6.5.1. Flugticket im Original

Es wird das Original-Flugticket mit fester Reservierung des Weiterfluges verlangt.



6.5.2. Visum des Bestimmungslandes

Das Visum des Bestimmungslandes muss bereits vor Antragstellung im Reisepass vermerkt sein.



Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.

Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf einen vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus, auch gegen Meningokokken-Meningitis sehr sinnvoll sein. Letztere ist als gültiger Nachweis zur Einreise in Zusammenhang mit der Hadsch (Hadj) vorgeschrieben. Weiterte Vorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, deshalb bleibt hierzu die Rücksprache mit der Saudi-Arabischen Botschaft empfohlen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung können auch diese Impfung und andere Fragen entschieden werden.



Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.



HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.



Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt in einigen Landesteilen auch die Malaria. Schubweise kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Denguefieber, insbesondere im Raum Djidda. Schutz gegen Denguefieber ist nur durch konsequenten Mückenschutz gegeben. In einigen Regionen sollte man nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.



Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können selten und im Einzelfall sinnvoll sein, Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.



Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch und / oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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