Als Frau haste schlechte Karten.
6.1.1. Geschlecht
Es wird grundsätzlich nur für männliche Reisende ein Geschäftsvisum ausgestellt.
Weibliche Reisende erhalten nur in Ausnahmefällen ein Visum, wenn eine Bestätigung bzw. eine Genehmigungsnummer vom Aussenministerium vorliegt.
6.1.2. Von der IHK beglaubigtes Schreiben des deutschen Unternehmens
6.1.2.1. Das Schreiben des antragstellenden Unternehmens
des Reisenden muss folgende Angaben enthalten:
Name mit Berufsangabe des Reisenden, Grund und Dauer der
geplanten Reise, Anschrift des zu besuchenden Unternehmens
in Saudi Arabien.
6.1.2.2. Das Schreiben muss im Original und mit neuestem Datum von der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) beglaubigt sein.
6.1.3. Beglaubigte Einladung bzw. Genehmigung aus
Saudi Arabien
6.1.3.1 Es muss entweder ein von der IHK in Saudi Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Geschäftspartners vorgelegt werden, oder
6.1.3.2 ein Genehmigungsschreiben des Saudi Arabischen Außenministeriums.
6.2. für Besuchervisum (Ehemann, Verwandte, Bekannte)
6.2.1. Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums
Es muß ein Genehmigungsschreiben des Saudi Arabischen Außenministeriums vorgelegt werden.
6.2.2. Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde des Kindes
Beim Besuch des Ehemannes / Vaters wird eine Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. der Geburtsurkunde verlangt.
6.3. für Wohnsitznahme (Aufenthaltserlaubnis)
6.3.1. Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums
Es muß ein Genehmigungsschreiben des Saudi Arabischen Außenministeriums vorgelegt werden.
6.3.2. Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde des Kindes
6.4. für Arbeitsvisum
6.4.1. Schreiben des Saudi Arabischen Arbeitgebers mit der Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums
6.4.2. Gesundheitszeugnis incl. HIV-Test
Das Gesundheitszeugnis incl. HIV-Test muß vom Gesundheitsamt abgestempelt sein.
6.4.3. Qualifikationszeugnis
Es muss eine Fotokopie des Qualifikationszeugnisses eingereicht werden.
6.4.4. Beglaubigte Studienabschlüsse
Studienabschlüsse (z. B. Ingenieur) müssen vom Bundesverwaltungsamt in Köln beglaubigt sein.
6.4.5. Berufsabschlüsse
Die Berufsabschlüsse müssen von der jeweils zuständigen IHK beglaubigt sein.
6.4.6. Original-Arbeitsverträge
Die Arbeitsverträge müssen im Original vorgelegt werden.
6.5. Transitvisum (Durchreise nur mit dem Flugzeug)
6.5.1. Flugticket im Original
Es wird das Original-Flugticket mit fester Reservierung des Weiterfluges verlangt.
6.5.2. Visum des Bestimmungslandes
Das Visum des Bestimmungslandes muss bereits vor Antragstellung im Reisepass vermerkt sein.
Ein HIV - Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf einen vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus, auch gegen Meningokokken-Meningitis sehr sinnvoll sein. Letztere ist als gültiger Nachweis zur Einreise in Zusammenhang mit der Hadsch (Hadj) vorgeschrieben. Weiterte Vorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, deshalb bleibt hierzu die Rücksprache mit der Saudi-Arabischen Botschaft empfohlen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung können auch diese Impfung und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Saudi-Arabien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt in einigen Landesteilen auch die Malaria. Schubweise kommt es immer wieder zu Ausbrüchen von Denguefieber, insbesondere im Raum Djidda. Schutz gegen Denguefieber ist nur durch konsequenten Mückenschutz gegeben. In einigen Regionen sollte man nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können selten und im Einzelfall sinnvoll sein, Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist gelegentlich - auch in der Stadt - bei scheinbar moderner Einrichtung hygienisch und / oder personell problematisch. Vielfach fehlen auf dem Land auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Deutschsprachige Ärzte gibt es in Riad und Djidda. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke kann mitgenommen werden, muss dann aber unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.