Steinigung - ein Überblick
Steinigungsurteile oder Steinigungen ohne Urteile sind in den vergangenen Jahren aus den Ländern Afghanistan, Nigeria, Iran, Irak, Jemen, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan und den Vereinigten Arabischen Emiraten bekannt geworden. Darüber hinaus hat es in einigen Ländern Einzelfälle gegeben, die für das betreffende Land untypisch sind; z.B. eine Steinigung durch ethnische Somali im Norden Kenias, bei der das Opfer durch das Eingreifen der Polizei am Leben blieb.
Das Opfer wird so lange von einer Menschenmenge mit Steinen beworfen, bis der Tod eintritt. Die Steingröße wird nach islamischem Recht und Brauch so gewählt, dass das Opfer möglichst langsam und qualvoll stirbt. Zum Teil werden die Opfer im Boden eingegraben, damit sie nicht fliehen können.
Die Todesstrafe ist im islamischen Recht für eine Reihe von Delikten zwingend vorgeschrieben. In den meisten Fällen liegt die Art der Hinrichtung dabei im Ermessen des Schariarichters. Zu diesen Delikten gehören:
Homosexualität bei Männern
"Kampf gegen Gott und Verderbenstiften auf Erden". Je nach Schwere des Vergehens ist die Hinrichtung nicht obligatorisch, sondern es sind auch Amputationen oder Verbannung möglich.
Abfall vom Islam.
Analverkehr ("fleischlicher Verkehr entgegen dem Gesetz der Natur mit einem Mann oder einer Frau"). In Nordnigeria ist dafür die Steinigung bei Verheirateten vorgesehen bzw. 100 Hiebe bei Unverheirateten.
Inzest. Verkehr mit Personen, mit denen kein Ehevertrag geschlossen werden dürfte, wird wie Inzest bewertet.
Sodomie. Derjenige, der sexuellen Kontakt mit einem Tier hatte, und auch das Tier werden getötet.
Bei einigen Delikten, die mit Auspeitschung oder Amputationen geahndet werden, wird die Todesstrafe bei mehrfacher Wiederholung der Tat verhängt. Weibliche Homosexualität wird beispielsweise mit 100 Peitschenhieben bestraft, beim vierten Male wird die Todesstrafe vollstreckt.
Bei Vergewaltigung von Kindern oder Frauen ist keine Todesstrafe vorgesehen!